Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.09.2020 - 13 W 122/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39210
OLG Hamburg, 07.09.2020 - 13 W 122/20 (https://dejure.org/2020,39210)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.09.2020 - 13 W 122/20 (https://dejure.org/2020,39210)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. September 2020 - 13 W 122/20 (https://dejure.org/2020,39210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,39210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 327a Abs 1 AktG, § 6 Abs 2 SpruchG, § 15 Abs 1 SpruchG, § 15 Abs 2 SpruchG, § 17 Abs 1 SpruchG
    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Berücksichtigung von Freiverkehrskursen als Untergrenze einer Barabfindung beim Squeeze-out

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Börsenkurs als Untergrenze der Abfindung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Angemessene Bemessung einer Barabfindung bei Ausschluss von Minderheitsaktionären unter Einhaltung der Dispositionsfreiheit

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Bekanntmachung zum Abschluss des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Softship AG: Anhebung der Barabfindung auf EUR 14,35 (+ 23 %)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 21 W 75/15

    Angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre auf Grundlage anteiligen

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.09.2020 - 13 W 122/20
    Die Geld-Brief-Spanne ist aber nur einer von mehreren Indikatoren für die Beurteilung der Liquidität der Aktie (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.1.2017 - 21 W 75/15, Rn. 32).

    Der von der Antragsgegnerin weiter in Bezug genommene des Beschluss OLG Frankfurt verhält sich zu der Frage, ob der Börsenwert als Schätzgrundlage herangezogen werden kann und gerade nicht dazu, wann der Börsenwert zur Bestimmung der Untergrenze für die angemessene Abfindung geeignet ist (OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.1.2017 - 21 W 75/15, Rn. 36).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.09.2020 - 13 W 122/20
    Die Antragsgegnerin hat nicht darlegen können, dass vorliegend hinsichtlich der ...-Aktie eine Situation gegeben war, in der "ausnahmsweise der Börsenkurs nicht den Verkehrswert der Aktie widerspiegelte" (vgl. BVerfG 1 BvR 1613/94, Beschluss vom 27.04.1999, Rn. 66).

    Eine geringere Abfindung würde der Dispositionsfreiheit über den Eigentumsgegenstand nicht hinreichend Rechnung tragen (BVerfG, Beschluss vom 27. April 1999 - 1 BvR 1613/94 -, BVerfGE 100, 289-313, Rn. 56).

  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 12/11

    Kostenentscheidung im Spruchverfahren: Erstattung außergerichtlicher Kosten des

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.09.2020 - 13 W 122/20
    Die Kostenentscheidung beruht hinsichtlich der Kosten des gemeinsamen Vertreters auf § 6 Abs. 2 Satz 1 SpruchG und im Übrigen auf § 15 SpruchG, der auch für das Beschwerdeverfahren gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - II ZB 12/11, ZIP 2012, 266 Rn. 21 zu § 15 SpruchG a.F.).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2015 - 12a W 5/15

    Spruchverfahren nach Squeeze-out bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft:

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.09.2020 - 13 W 122/20
    In § 5 Abs. 4 WpÜG-AngVO, der direkt nur bei einer Börsennotierung, nicht aber im Freiverkehr Anwendung findet, hat der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber handhabbare Kriterien für die Beurteilung einer Marktenge gesetzt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 12a W 5/15 -, Rn. 36 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 26 W 8/07

    Titel

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.09.2020 - 13 W 122/20
    Maßgeblich ist vor diesem Hintergrund, ob die Minderheitsaktionäre ihre Aktien tatsächlich im Freiverkehr zum ermittelten Börsenkurs hätten veräußern können, also ein so liquider Börsenhandel stattfand, dass die dabei erzielten Börsenpreise auch den Verkehrswert widerspiegelten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2008 - I-26 W 8/07 AktE -, Rn. 33).
  • OLG München, 17.07.2014 - 31 Wx 407/13

    Spruchstellenverfahren nach "Squeeze-out" einer Aktiengesellschaft: Heranziehung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.09.2020 - 13 W 122/20
    Diese Kriterien können Indizwirkung für das Vorliegen einer Marktenge auch im Freiverkehr entfalten (vgl. OLG München, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 31 Wx 407/13 -, Rn. 15 m.w.N.).
  • LG München I, 21.12.2015 - 5 HKO 24402/13

    W.E.T. Automotive Systems AG: Spruchverfahren nach Squeeze-out - Entscheidung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.09.2020 - 13 W 122/20
    Zudem hat das Landgericht München in der zitierten Entscheidung für die Annahme der Illiquidität der Aktie nicht allein die Entwicklung des Bid-Ask-Spreads herangezogen, sondern diese "ganz wesentlich" aus einem geringen Handelsvolumen mit einer Handelsquote von teilweise annähernd 0, 0 % abgeleitet (LG München, Beschl. v. 21.12.2015 - 5 HK O 24402/13 -).
  • BGH, 12.01.2016 - II ZB 25/14

    Aktiengesellschaft: Angemessenheit der Barabfindung ausgeschlossener

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.09.2020 - 13 W 122/20
    Der Bundesgerichtshof hat folgerichtig ausgeführt, dass ein existierender Börsenkurs bei der Abfindung berücksichtigt werden muss, weil bei der Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschiedenen Aktionäre auch darauf abzustellen ist, was sie im Falle einer freien Deinvestitionsentscheidung zum Zeitpunkt der unternehmensrechtlichen Maßnahme erhalten hätten (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - II ZB 25/14 -, BGHZ 208, 265-278, Rn. 22).
  • LG Hamburg, 17.02.2020 - 403 HKO 144/18

    Spruchverfahren wegen Squeeze-out anhängig

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.09.2020 - 13 W 122/20
    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 17.2.2020, Az. 403 HKO 144/18, wird zurückgewiesen.
  • OLG Karlsruhe, 16.04.2024 - 12 W 27/23

    Angemessene Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre

    Die Frage, ob und unter welchen Umständen daneben oder stattdessen auch Freiverkehrskurse bei der Durchschnittsbildung berücksichtigt werden können oder zu berücksichtigen sind, wird uneinheitlich beurteilt (dagegen: Senat, Beschluss vom 12.09.2017 - 12 W 1/17, juris Rn. 34; dafür: OLG Hamburg, Beschluss vom 07.09.2020 - 13 W 122/20, juris Rn. 26 ff. bei ausschließlichem Handel im Freiverkehr; Santelmann aaO; Ziemons in Ziemons/Binnewies, HdB AG, 93. Lieferung Rn. 12.1010: mit Verweis auf § 24 Abs. 1 Satz 2 BörsG; Emmerich in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 10. Auflage § 305 AktG Rn. 64; differenzierend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2015 - I-26 W 2/13, juris Rn. 34: Berücksichtigung, wenn der Handel überwiegend im Freiverkehr stattfand; OLG München, Beschluss vom 17.07.2014 - 31 Wx 407/13, juris Rn. 12 und Schnorbus in Schmidt/Lutter, AktG, 4./5. Aufl. § 327b Rn. 3a: Freiverkehr nur dann zu berücksichtigen, wenn preisrelevante Informationen in die Kursbildung eingeflossen sind; Holzborn/Lappe in Bürgers/Körber/Lieder, AktG § 327b Rn. 9: nur wenn Freiverkehr den Verkehrswert widerspiegelt; Koch, AktG, 18. Aufl. § 305 Rn. 41: jedenfalls der qualifizierte Freiverkehr ist zu berücksichtigen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht